Allgemeinde Geschäftsbedingungen

AGB

Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, welche die Firma CBT Software AG, im Folgenden CBT genannt, im Bereich Software, Hardware, Hosting und Treuhand erbringt. Kunden, welche eine Dienstleistung der CBT in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie eine andere Regelung wünschen.

Regelungen und Bedingungen, welche von diesen AGB abweichen, werden zwischen CBT und dem betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.

Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen, gelten die übereinstimmenden Punkte. Über die abweichenden Bestimmungen muss verhandelt werden, wenn diese wesentliche Vertragsbestandteile sind. Betreffen die Unterschiede unwesentliche Vertragsbestandteile, ist der Vertrag trotzdem gültig.

Software
Die unter agris® und artos® angebotenen Software-Lösungen sind eingetragene Marken der CBT. Für Wartung und Update gelten separate Software-Wartungs- und Update-Verträge, genannt «Softwarewartungsvertrag». Der Softwarewartungsvertrag ist für alle agris® und artos® Software-Lösungen obligatorisch. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software-Lösungen ohne gültigen Wartungsvertrag zu betreiben oder weiter zu verwenden.
Bei Betriebsaufgabe oder Wechsel der Software auf ein anderes Produkt wird die Lösung ohne anderweitige, schriftliche Vereinbarung auf einen Benutzer mit Lesefunktion eingeschränkt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, CBT den nötigen Zugang zum System zu geben.

Für Software-Lösungen von Drittanbietern, namentlich Produkten von Microsoft und diversen weiteren Anbietern, gelten deren Konditionen in Bezug auf Garantieleistungen und Preise.

Hardware
CBT nimmt für die Kunden eine fachgerechte Wartung von Hardware-Systemen und Komponenten vor. Das Ziel ist eine möglichst umfassende und ununterbrochene Verfügbarkeit, Datensicherheit und Stabilität der IT-Anlagen. Dazu gehören auch Massnahmen, um dem Verlust von Daten vorzubeugen.

Zur Wartung von Hardware gehören die nötigen Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten. Diese haben das Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Hardware zu erhalten und/oder diese Bei einem Defekt wieder herzustellen.

CBT vereinbart mit dem Kunden Art, Umfang und Verrechnung der Arbeiten. Besteht mit dem Kunden keine explizite Wartungsvereinbarung, gelten die aktuellen Dienstleistungskonditionen der CBT.

Leistungen von CBT
CBT erbringt ihre Leistungen gemäss den in den vorliegenden Bestimmungen sowie in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen. Ihre Vertragspflichten erfüllt sie in professioneller und sorgfältiger Weise. CBT ist befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen.

Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, CBT unentgeltlich die erforderlichen Informationen zu liefern und in seinem Umfeld alle für die Leistungserbringung durch CBT erforderlichen betrieblichen, personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, sodass CBT die Dienstleistungen erbringen kann. Dem Kunden unterliegt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Gebrauch der Produkte und deren Eignung zu dem von Kunden beabsichtigten Zweck.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherter Daten vor allfälligem Datenverlust.

Verzögerungen und Mehraufwand von CBT infolge verspäteter oder nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Allgemeine Bestimmungen

Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
Die in den Offerten genannten Preise basieren auf den bei der Offertstellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab.

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, rein netto in CHF, ohne Mehrwertsteuer ab Domizil CBT. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den bei der Rechnungstellung gültigen Ansätzen verrechnet. Die Zahlungsfristen betragen 20 Tage nach Rechnungsstellung. Anderweitige Vereinbarungen gehen dieser Regelung vor.

Bei Verzug ist CBT berechtigt, ab Datum der ersten Mahnung 5% p.a., Inkasso und Bearbeitungsgebühren zu verrechnen.

Haftung
CBT haftet für den direkten Schaden nur, wenn dieser nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit durch CBT verursacht wurde. Die Haftung für fahrlässig und nachweisbar verursachte Schäden ist in jedem Fall auf die Höhe der Vergütung für die betreffende Vertragsleistung beschränkt, maximal jedoch auf Fr. 100‘000.-. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, gilt deren Betrag als Haftungshöchstgrenze.

Jede weitergehende Haftung von CBT für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesonders übernimmt CBT keine Haftung für Datenverluste, Kosten für Datenwiederbeschaffung, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder Folgeschäden.

CBT haftet insbesondere dann nicht:

wenn der Kunde Vorbereitungs- oder Mitwirkungshandlungen welche zu Vetragserfüllung notwendig sind, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.
wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches der CBT liegen: z.B. Lieferverzögerungen von Zulieferanten, fehlerhafte Lieferungen, behördliche Massnahmen.

Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Konzepte, Verfahren, Unterlagen, Daten und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und für welche ein besonderes Geheimhaltungsinteresse einer der Parteien besteht.

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Informationen. Diese Diskretionspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Eigentumsvorbehalt / Urheberrechte
Hardware und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CBT und dürfen nicht durch den Kunden veräussert werden.

agris® / artos® Softwaremodule sind Eigentum der CBT. Der Kunde kauft oder mietet lediglich deren Benutzung im Rahmen des Softwarewartungsvertrages.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.

CBT ist berechtigt, jederzeit neue Funktionen, Verbesserungen, Ergänzungen und Anpassungen an gesetzliche Vorschriften in die Software einzubauen. Diese werden im Rahmen von regelmässigen Updates nachgeliefert.

Kundenspezifische Erweiterungen und neue Funktionen verbleiben im Eigentum der CBT und können im Rahmen der Gesamtlösung weiterentwickelt und weiterverbreitet werden.

Kundenspezifische Lösungen, welche weitgehend unabhängig von der Basislösung entwickelt und finanziert werden, können auf vertraglicher Basis von einer Weiterverbreitung ausgeschlossen werden.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt für alle Verträge 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verrechnungsperiode. Vorbehalten bleiben anderweitige Vereinbarungen.

agris® / artos® Software
Für Software-Produkte der CBT gelten ergänzend die Bestimmungen der AGB Paragraph 2.1

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Standort der zu wartenden Soft- und Hardwareinstallationen. Gerichtstand ist Arlesheim BL.

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Sollten einzelne Positionen dem widersprechen, behalten die übrigen Positionen ihre Gültigkeit.

Diepflingen, 1. Juli 2022

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